Meine Antwort an DEUTSCHE WOHNEN & CO ENTEIGNEN

Anfang Dezember bin ich – wie alle Kandidierenden der Parteien der Regierungskoalition – von der Deutschen Wohnen & Co enteignen angeschrieben und um Beantwortung einiger Fragen gebeten worden.

1. Werden Sie sich als Abgeordnete dafür einsetzen, dass ein Vergesellschaftungsgesetz geschrieben wird, wenn die Expert*innenkommission eine Umsetzungsperspektive aufzeigt? Ja oder Nein?
Ja!

2. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Gründe für Ihre Entscheidung näher darlegen.
59,1 Prozent der Berliner Wähler*innen haben den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & und Co. enteignen“ unterstützt – ich ebenso!

Wir nehmen dieses Abstimmungsvotum sehr ernst und arbeiten weiter an der Umsetzung. Dem im Grundgesetz festgeschriebenen Leitsatz „Eigentum verpflichtet“ muss auch im Bereich Wohnen und Boden Geltung verschafft werden. Für uns bleibt zentral, dass die Mieter*innen geschützt werden und Spekulationen Einhalt geboten wird. Als Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns für eine gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarktes ein, denn Wohnen ist ein Grundrecht und muss elementarer Teil der öffentlichen Grundversorgung sein.
Unser Ziel ist es, langfristig mindestens 50% aller Berliner Wohnungen in kommunaler und genossenschaftlicher Hand zu halten. Wir wollen und müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumente nutzen, um Immobilienspekulation und Verdrängung zu stoppen. Daher haben wir z.B. 2019 mit dem Mietendeckel auch bewusst juristisches Neuland betreten – auch als Notwehrmaßnahme gegen die Untätigkeit des Bundes, überhöhte Mieten und Bodenpreise endlich stärker zu begrenzen.

3. Bitte teilen Sie uns auch mit, wie Sie sich ggf. für die Umsetzung des Volksentscheids einsetzen.
Um unserem demokratischen Auftrag gerecht zu werden, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, durch eine Expert*innenkommission rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen prüfen und erarbeiten zu lassen. Ich erwarte von der im Frühjahr 2022 eingesetzten Expert*innenkommission, dass sie Eckpunkte eines Gesetzes vorlegt, die einen verfassungsrechtlich sicheren Weg aufzeigen, aber auch, dass sie finanzrechtliche und immobilienwirtschaftliche Fragen klärt. Neben quantitativen sollen auch qualitative Kriterien überprüft werden. Wenn ich ins AGH gewählt werde, werde ich dafür eintreten, dass nach diesen Maßgaben der Expert*innenkommission ein verfassungskonformes Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg gebracht wird.

Wie meine Mitbewerber*innen geantwortet haben, finden Sie auf der Seite der Deutsche Wohnen enteignen: https://dwe-wahl.de/

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